»Ein grausames Recht?« von Raphael Schäfer: »Die Bezeichnung “humanitäres Völkerrecht” sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich auch um ein nachgiebiges Instrument handelt. Es akzeptiert und autorisiert in gewissen Grenzen die Tötung von Menschen. Dies zeigt sich in der Geschichte ebenso wie in der Gegenwart.«
»Vor 160 Jahren, am 22. August 1864, unterzeichneten zwölf Staaten in Genf die „Konvention zur Verbesserung des Schicksals der verwundeten Soldaten der Armeen im Felde“. Es war der erste völkerrechtliche Vertrag, der den Schutz von Verwundeten und die Neutralität des Sanitätspersonals vorsah. Vor 75 Jahren folgten vier weitere Abkommen, mit denen unter anderem der Schutz von Kriegsgefangenen und Zivilpersonen festgeschrieben wurde. Die vier Genfer Konventionen von 1949 bilden den Kernbestand des humanitären Völkerrechts, das im Laufe der Zeit beständig weiterentwickelt wurde. Dennoch gehen auch heutige Kriege regelmäßig mit Verletzungen des humanitären Völkerrechts einher«
Die Entwicklung der Genfer Konventionen ist eng mit der Geschichte der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung verbunden. Deswegen lesen die Macher des Rotkreuz-Podcasts »7 Gute Gründe« Texte der Zeitschrift »Aus Politik und Zeitgeschichte« (APuZ), Ausgabe 30-32/2024, »Genfer Konventionen« vom 18.07.2024 vor.
Martin ist Software Engineer, Rotkreuz-Evangelist, Podcasthörer und Podcaster mit Freude an Musik, Technik, Netzpolitik, Politik, Essen und Gutmenschen.
Er ist – zusammen mit Gabriel Bücherl – Co-Host des Podcasts »7 Gute Gründe« und ab und zu sogar im eigenen Podcast zu Gast. [Foto: Privat]