»Die Genfer Konventionen in der Praxis. Zur Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechts« von Heike Krieger: »Das Dilemma, den Krieg als Wirklichkeit akzeptieren zu müssen, um seine Führung rechtlich beschränken zu können, hat für die Rechtsetzung komplexe Folgen. Die Weiterentwicklung des Völkerrechts bleibt immer auch ein Tauziehen um staatliche Spielräume.«
»Vor 160 Jahren, am 22. August 1864, unterzeichneten zwölf Staaten in Genf die „Konvention zur Verbesserung des Schicksals der verwundeten Soldaten der Armeen im Felde“. Es war der erste völkerrechtliche Vertrag, der den Schutz von Verwundeten und die Neutralität des Sanitätspersonals vorsah. Vor 75 Jahren folgten vier weitere Abkommen, mit denen unter anderem der Schutz von Kriegsgefangenen und Zivilpersonen festgeschrieben wurde. Die vier Genfer Konventionen von 1949 bilden den Kernbestand des humanitären Völkerrechts, das im Laufe der Zeit beständig weiterentwickelt wurde. Dennoch gehen auch heutige Kriege regelmäßig mit Verletzungen des humanitären Völkerrechts einher«
Die Entwicklung der Genfer Konventionen ist eng mit der Geschichte der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung verbunden. Deswegen lesen die Macher des Rotkreuz-Podcasts »7 Gute Gründe« Texte der Zeitschrift »Aus Politik und Zeitgeschichte« (APuZ), Ausgabe 30-32/2024, »Genfer Konventionen« vom 18.07.2024 vor.
Gabriel Bücherl (links im Bild) gehört quasi zum Inventar des Roten Kreuzes in München. Er engagiert sich unter anderem in der Öffentlichkeitsarbeit, der Bildungsarbeit, der Wohlfahrts- und Sozialarbeit und dem Katastrophenschutz. Am liebsten macht er “tolle Projekte mit tollen Leuten”. Dann ist ihm auch der Bereich, in dem das geschieht, fast egal. Als Konventionsbeauftragter des Münchner Kreisverbandes beschäftigt er sich mit dem Humanitären Völkerrecht und der Verbreitungsarbeit.
Er ist – zusammen mit Martin Krumsdorf – Co-Host des Podcasts »7 Gute Gründe« und ab und zu sogar im eigenen Podcast zu Gast. [Foto: privat]